Die PartGmbB auf der Zielgeraden

Der Bundestag hat das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet. Dazu hat die WPK Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 17.06.2013

 

Der Bundestag hat am 13. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet.

 

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 5. Juli 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Von seiner Zustimmung wird allgemein ausgegangen, so dass das Gesetz gegebenenfalls noch im Juli in Kraft treten kann. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie Angehörige anderer Freier Berufe können dann unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der PartG beschränken. Hierfür hatte sich die WPK seit langem eingesetzt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG