Die SWR-Rundfunkbeitragssatzung schließt in wirksamer Weise eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags aus

Das OLG Stuttgart entschied, dass § 10 der SWR-Rundfunkbeitragssatzung in wirksamer Weise eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ausschließt. Diese Satzungsregelung verstoße nicht gegen übergeordnetes Recht (Az. 19 VA 17/16).

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Quelle: DATEV eG