Disziplinarmaßnahme bei Besitz und Verbreiten kinderpornographischer Dateien durch Beamten

Das OVG Thüringen hatte in einem Disziplinarklageverfahren gegen einen Bundesbeamten zu entscheiden, der sich kinderpornographische Dateien auf seine Heimcomputer und Smartphones geladen und derartige Dateien auch über Tauschbörsen verbreitet hatte (Az. 8 DO 568/16).

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