Dokumentation von Vertragsarzt-Leistungen muss vollständig, in sich widerspruchsfrei und lesbar sein

Die Dokumentation der Vertragsarzt-Leistungen muss vollständig, in sich widerspruchsfrei und lesbar sein. Eine völlig unleserliche Handschrift genügt diesen hohen Anforderungen nicht. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 24 KA 235/14).

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Quelle: DATEV eG