Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius ist ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung abgeschlossen worden.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 22.05.2012

 

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius ist ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung abgeschlossen worden. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius entspreche im Wesentlichen dem von der OECD vorgelegten Musterabkommen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/9689).

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Quelle: DATEV eG