Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Das BMWi hat einen Referentenentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Damit soll die weite Verbreitung von WLAN befördert und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber geschaffen werden.

 

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

 

BMWi, Mitteilung vom 23.02.2017

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Damit soll die weite Verbreitung von WLAN befördert und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber geschaffen werden. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Länder und Verbände können bis zum 09.03.2017 Stellungnahmen zum Referentenentwurf einreichen.

 

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Quelle: DATEV eG