Um ein besseres Verständnis von den Vorhaben der EU-Kommission zu gewinnen und die Notwendigkeit bestehender Regelungen zu verdeutlichen, trafen sich DStV-Hauptgeschäftsführer Pestke und Europareferent René Bittner mit den Leitern der Referate Verbraucherdienstleistungen, Anerkennung von Berufsqualifikationen und Fähigkeiten sowie der Generaldirektion für Binnenmarkt, Unternehmertum und KMUs.
DStV erörtert Binnenmarktstrategie mit Vertretern der Europäischen Kommission
DStV, Mitteilung vom 05.04.2016
Dienstleistungspass
Eines der aktuellen Anliegen der Binnenmarktstrategie ist die Einführung eines Dienstleistungspasses, der auf nationalem Niveau erfüllte Anforderungen zusammenfasst, die so in anderen Mitgliedstaaten leichter beachtet und verarbeitet werden können. Hierdurch soll eine Vereinfachung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung und eine Verringerung der in diesem Zusammenhang anfallenden Bürokratie erreicht werden.
Einheitlicher Analyserahmen
Nationale Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wie etwa Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln, müssen verschiedenen Kriterien genügen, damit sie europarechtskonform sind. Um die Prüfungsschemata zu vereinheitlichen und die Argumentationen vergleichbar zu machen, soll hierfür ein einheitlicher Analyserahmen entwickelt werden, nach dem die Mitgliedstaaten die Bewertung vornehmen sollen.
Beide Vorhaben sollen noch in 2016 vorgestellt werden. Der DStV setzt sich dafür ein, dass es nicht zu einem Herkunftslandprinzip durch die Hintertür kommt und die Rechtsprechung des EuGH in die Dokumente Eingang findet.
Konkrete Handlungsvorschläge
Um die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung weiter zu fördern und Zweitniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten zu vereinfachen, fasst die Kommission Öffnungen in den Bereichen Rechtsformen, interprofessionelle Partnerschaften sowie Kapitalbindung ins Auge. Der DStV steht einer Erweiterung der möglichen Rechtsformen von Steuerberatungsgesellschaften und berufsübergreifender Partnerschaften offen gegenüber, hat jedoch der Kommission auch mitgeteilt, dass die Kapitalbindungsvorschriften ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Verbraucherschutzes und der beruflichen Unabhängigkeit sind und eine Deregulierung in diesem Bereich auf den Widerstand des Berufstands treffen wird. Darüber hinaus ließ die EU-Kommission erkennen, dass sie auch die Vorbehaltsaufgaben der deutschen Steuerberater weiterhin auf Ihre Zulässigkeit und Angemessenheit untersuchen wird. Die Vertreter des DStV verwiesen demgegenüber auf die Notwendigkeit und Rechtfertigung der Vorbehaltsaufgaben und verwiesen u. a. auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auf die EuGH-Entscheidung vom 17.12.2015, in der der Gerichtshof entschieden hatte, dass der Verbraucherschutz und die Verhinderung von Steuerhinterziehung zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind, mit denen sich Beschränkungen des Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lassen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DStV.
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Quelle: DATEV eG