Der DStV spricht sich gegen ein Vorabprüfungsrecht der EU-Kommission bei Erlass oder Änderung von Berufsregeln aus.
DStV, Mitteilung vom 19.04.2016
Klarstellung wünschenswert, grundlegende Änderung zu unflexibel
Eine Klarstellung der bestehenden Regelungen, z. B. der Verfahrensschritte, des zeitlichen Ablaufs und der Rechtsfolgen bei versäumter Notifizierung hält der DStV für wünschenswert, da hierdurch der Prozess effizienter gestaltet werden könnte. Darüber hinaus würde eine Einbeziehung der Interessenvertreter den Vorgang nach Ansicht des DStV transparenter gestalten.
Keine Vorabprüfung
Eine als Option genannte Vorabprüfung von neuen oder geänderten berufsrechtlichen Regelungen durch die Kommission lehnt der DStV jedoch strikt ab. Dieses berge die Gefahr, dass die Staaten nicht flexibel genug agieren könnten. In Fällen, in denen die Kommission und der Mitgliedstaat nicht die gleiche Ansicht bezüglich der betreffenden Regelung vertreten, können Abstimmungsprozesse längere Zeit in Anspruch nehmen. Der nationale Gesetzgeber muss aber handlungsfähig bleiben, so der DStV.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DStV.
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Quelle: DATEV eG