Umsatzsteuer
DStV-Teilnahme an EU-Konsultation: Harmonisierte Rechnungsstellungsvorschriften im Umsatzsteuerrecht
DStV, Mitteilung vom 10.09.2018
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat mit seiner Stellungnahme S 10/18 an der Konsultation teilgenommen. Die EU-Kommission will die Ergebnisse der Bestandsaufnahme auch für die Prüfung möglicher Reformen nutzen:
Eingetretene Verbesserungen insbesondere bei elektronischen Rechnungen erkennbar
Der DStV bewertet zurückliegende Vereinfachungen hinsichtlich der Anforderungen für die Rechnungsstellung durchaus positiv. Insbesondere die Akzeptanz und der Verbreitungsgrad der elektronischen Rechnungsstellung haben zugenommen:
Durch das Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 01.11.2011 ( BGBl. I, S. 2140 ) wurden als Folge der zweiten Rechnungsstellungsrichtlinie insbesondere die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen deutlich reduziert. Zuvor wurden auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen in Deutschland nur anerkannt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein EDI-Verfahren genutzt wurden. Dies ist ab dem 01.01.2012 nicht mehr notwendig. Stattdessen darf die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung alternativ durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen kann, gewährleistet werden.
Zukunft der Vorschriften für die Rechnungsstellung
Die EU-Kommission fragt in ihrer Konsultation auch nach möglichen Zielen, die bei einer Reformierung der Vorschriften im Mittelpunkt stehen sollten.
Der DStV regt in diesem Zusammenhang unter anderem die Einhaltung folgenden Grundsätze an:
- Die Unterschiede bei den Rechnungsstellungsvorschriften zwischen den EU-Ländern sollten reduziert werden. So würden grenzüberschreitende Umsätze erleichtert.
- Rechnungsstellungssysteme und -vorschriften, die an die Bedürfnisse von KMU angepasst sind, sollten gefördert werden.
- Rechnungsstellungsvorschriften sollten klar sein und damit das Risiko von Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten mindern.
Interessierte können an der Konsultation noch bis 20.09.2018 online teilnehmen.
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