Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs zwischen Deutschland und Frankreich

Das BMF hat eine Verfahrensbeschreibung und Arbeitshilfe zur Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs veröffentlicht (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 16 / 10001 :001).

 

Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs zwischen Deutschland und Frankreich

 

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015 (DBA-Frankreich) – Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs (Art. 13 a DBA-Frankreich)

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 3 – S-1301-FRA / 16 / 10001 :001 vom 30.03.2017

 

Kurzfassung

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs Folgendes:

 

Die Grenzgängerregelung nach Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich weist das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Personen, die im Grenzgebiet eines Vertragsstaates arbeiten und ihre ständige Wohnstätte, zu der sie in der Regel jeden Tag zurückkehren, im Grenzgebiet des anderen Vertragsstaates haben, dem Wohnsitzstaat (Ansässigkeitsstaat) zu. Wegen der näheren Regelungen über die jeweiligen Grenzgebiete und zur Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung wird auf die hierzu ergangenen BMF-Schreiben verwiesen.

 

Durch die Grenzgängerregelung erleidet der jeweilige Tätigkeitsstaat einen Ausfall von Einkommensteuer. Zum Ausgleich dieser gegenseitigen Aufkommensminderungen haben Deutschland und Frankreich durch Art. 13 a DBA-Frankreich einen Grenzgängerfiskalausgleich vereinbart. Art. 2 und Art. 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zu dem Zusatzabkommen (Vertragsgesetz) vom 20. November 2015, BGBl. II S. 1332, setzen diesen Grenzgängerfiskalausgleich in das innerstaatliche Recht Deutschlands um.

 

Dieses Durchführungsschreiben soll dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), den Landesfinanzbehörden, der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse), den Arbeitgebern, den Grenzgängern (vor allem den Leiharbeitnehmern) als Verfahrensbeschreibung und Arbeitshilfe bei der Durchführung des Grenzgängerfiskalausgleichs dienen.

 

Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte ein:

 

  • Verfahren zur Freistellung der Grenzgänger
  • Arbeitgeberpflichten
  • Deutscher Ausgleichsanspruch gegenüber Frankreich
  • Deutsche Ausgleichsverpflichtung gegenüber Frankreich
  • Innerstaatliche Zahlungsabwicklung
  • Zeitliche Anwendung und Veröffentlichung

 

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

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Quelle: DATEV eG