Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags hat EEG-Änderungen zugestimmt, die überwiegend die Korrektur von fehlerhaften Verweisen und die Friständerung zu Gunsten von Biogasanlagen betreffen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.07.2014
hib-Nr. 364/2014
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 03.07.2014 weiteren Änderungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Die Änderungen waren mit einem Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht und an den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576) angehängt worden. Für diesen ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend, der den Änderungen am 03.07.2014 ebenfalls zugestimmt hat. …
Die Änderungen dienen überwiegend der Korrektur von fehlerhaften Verweisen. Außerdem wurden Fristen zu Gunsten von Biogasanlagen geändert.
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Quelle: DATEV eG