eGovernment-Aktionsplan 2016-2020

Mit dem EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 zielt die EU-Kommission auf die Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist die Erbringung von an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen orientierten, personalisierten und digitalen öffentlichen Diensten.

 

eGovernment-Aktionsplan 2016-2020

 

Mit ihrem am 19.04.2016 vorgelegten EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 zielt die EU-Kommission auf die Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Ziel ist die Erbringung von an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen orientierten, personalisierten und digitalen öffentlichen Diensten.

 

Der Aktionsplan stellt Grundsätze auf, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer eigenen Strategien und Maßnahmen beachten sollten:

 

  • „standardmäßig digital“
    • Grundsatz der einmaligen Erfassung („once only“): Einmal an die öffentliche Verwaltung übermittelte Daten sollen – unter Beachtung der Datenschutzvorschriften – intern mehrmals verwendet werden
    • Offenheit und Transparenz für Personen und Unternehmen:
      – Zugang zu ihren Daten sowie deren Kontrolle und ggf. Berichtigung
      – Einblick in die sie betreffenden Verwaltungsverfahren
      – Einbeziehung von Interessengruppen (wie z. B. Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen) bei der Entwicklung und Erbringung von Behördendiensten
    • „standardmäßig interoperabel“, um organisatorische sowie grenzüberschreitende Hürden zu vermeiden
    • „standardmäßig grenzübergreifend“, um weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu verhindern
    • Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit
    • Inklusion und Barrierefreiheit
 

Der Aktionsplan enthält zusätzlich eine umfangreiche Liste konkreter Maßnahmen für den Zeitraum 2016-2020 eGovernment Aktionsplan 2016-2020.

 

Zu den Maßnahmen gehören neben der Förderung von eIDAS-Diensten, elektronischer Zustellung und Rechnungstellung sowie der elektronischen Vergabe insgesamt, u. a. eine Initiative für digitale Lösungen während des gesamten Lebenszyklus von Unternehmen (insb. Online-Eintragungsverfahren und elektronische Übermittlung von Dokumenten und Informationen an das Unternehmensregister), der Ausbau von Portalen und vernetzen Registern, die Durchführung eines Pilotprojekts zum Grundsatz „once only“ und Einrichtung eines Systems für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI). Auch die Möglichkeiten zur Geodatennutzung (INSPIRE) sollen unterstützt und beschleunigt werden.

 

Als mögliches weiteres Ziel nennt die EU-Kommission die Förderung von „Big Data“-Nutzung oder des Internets der Dinge. Eine gemeinsame Cloud-Infrastruktur zur Erbringung von eGovernment-Diensten könnten Skaleneffekte erhebliche finanzielle und zeitliche Einsparungen bringen und die Zugänglichkeit von Daten und Diensten der öffentlichen Verwaltung verbessern. Dies könnte mittelfristig über die zeitgleich von der EU-Kommission vorgestellte Europäische Cloud Initiative erreicht werden. Ebenfalls im Rahmen der Cloud-Initiative plant die EU-Kommission die Einrichtung einer Plattform, die öffentliche Behörden zur Öffnung ihrer Daten und Dienste nutzen können, um so für die EU die Basis für „Government as a Service“ (GaaS) zu schaffen. Ein „Lenkungsausschuss für den eGovernment-Aktionsplan“ der national eGovernment-Verantwortlichen soll den Aktionsplan als Gesamtheit „verwalten“, insbesondere neu ermittelte Maßnahmen prüfen und auswählen sowie die wirksame Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen im Rahmen des Plans koordinieren.

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Quelle: DATEV eG