Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben dazu einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingebracht.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.06.2013

 

Quelle: hib-Nr. 319

 
Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden. Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umgesetzt werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) zum allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes eingebracht. Damit sollen die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Gerichtsurteils auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden.

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Quelle: DATEV eG