Der Bundestag hat den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.2013 angenommen und damit das Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften beschlossen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.06.2013
Quelle: Textarchiv | Beschlüsse 26. KW
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 27. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/14195) angenommen. Damit werden die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen entsprechend dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet.
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Quelle: DATEV eG