Eigentümer muss abgerissene denkmalgeschützte Villa nicht wieder aufbauen

Die von der Landeshauptstadt Dresden getroffene Anordnung zur Wiederherstellung einer abgerissenen denkmalgeschützten Villa in Dresden-Blasewitz ist rechtswidrig. Der Eigentümer muss das Gebäude nicht neu errichten. So entschied das VG Dresden (Az. 7 K 2270/15).

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