Laut dem VG Darmstadt muss Air Berlin keine Sicherheitsleistung für künftige Gebühren der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) im Rahmen der An- und Abflugkontrollen hinterlegen (Az. 7 L 1334/17.DA).
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Quelle: DATEV eG
Laut dem VG Darmstadt muss Air Berlin keine Sicherheitsleistung für künftige Gebühren der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) im Rahmen der An- und Abflugkontrollen hinterlegen (Az. 7 L 1334/17.DA).
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