Eine Europäische Bürgerinitiative mit dem Ziel u. a. der Streichung der griechischen Staatsschulden ist nicht registrierungsfähig

Der EuGH hat die fehlende Registrierungsfähigkeit einer geplanten europäischen Bürgerinitiative bestätigt, die von einem griechischen Staatsangehörigen unterbreitet wurde, um die Streichung der Staatsschulden von in einer Notlage befindlichen Ländern zu ermöglichen. Die Verträge enthielten keine Grundlage für den Gegenstand einer solchen Initiative (Rs. C-589/15).

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