Einigung über EU-Verordnung in Bezug auf grenzüberschreitende Zahlungen und Währungsumrechnungen
Während seit 2012 die grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Eurowährungsraums denselben Gebühren unterliegen, fallen in Nicht-Euro Ländern immer noch hohe Gebühren an. Die Verordnung soll gewährleisten, dass die Gebühren für grenzüberschreitende Eurozahlungen in Form von Kartenzahlungen, Dienstleistungen und Bargeldabhebungen an die nationalen Gebühren und der Währung eines Mitgliedstaats angepasst werden.
Des Weiteren sollen weitere Transparenzverpflichtungen für Währungsumrechnungsdienstleister eingeführt werden. Um Verbraucher besser zu schützen, müssen Dienstleister einer stärkeren Informationspflicht nachkommen. Währungsrechnungsentgelte müssen dem Verbraucher vor der Abhebung und für jedes Kartenunternehmen angezeigt werden. Darüber hinaus müssen die Informationen auf einer allgemein verfügbaren und leicht zugänglichen elektronischen Plattform, auf Kunden-Websites, in Online Banking-Anwendungen, in einer leicht zugänglichen und klaren Weise verfügbar gemacht werden.
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