Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 nimmt Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Az. IV C 1 – S-2253 / 07 / 10004).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 – S-2253 / 07 / 10004 vom 30.09.2013
Kurzfassung
Das BMF-Schreiben vom 30. September 2013 nimmt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Es behandelt allgemein
- die Zurechnung von Einkünften,
- die Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechts zugunsten naher Angehöriger,
- Obligatorische Nutzungsrechte und „fehlgeschlagener“ Nießbrauch und
- den Sicherungsnießbrauch.
Speziell geht es außerdem ein auf die Zurechnung von Einkünften bei zugewendeten und vorbehaltenen Nutzungsrechten und auf die Ablösung von Nutzungsrechten.
Den Volltext des Schreibens finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG