Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen ist rechtswidrig

Das OLG Düsseldorf hatte einem Kreditinstitut verboten, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sog. Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen. Nach Rücknahme der beim BGH eingelegten Revision (BFH-Az. XI ZR 231/16) ist das OLG-Urteil (OLG-Az. 6 U 152/15) jetzt rechtskräftig.

 

Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag bei Verbraucherdarlehen ist rechtswidrig

 

BGH, Pressemitteilung vom 20.12.2016 zum Urteil 6 U 152/15 des OLG Düsseldorf vom 28.04.2016 (rechtskräftig durch Rücknahme der Revision, BGH-Az. XI ZR 231/16)

 

Das Landgericht Düsseldorf hat die beklagte Bank mit Urteil vom 8. Juli 2015 (Az. 12 O 341/14) auf Antrag des Klägers, eines nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbrauchervereins, verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sog. Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen.

 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 28. April 2016 (Az. 6 U 152/15) die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

 

Nach Zurücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig.

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Quelle: DATEV eG