Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2016

Das BMF hat die in der Betriebsprüfungsordnung vorgesehene Einordnung der Betriebe in Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe für den Zeitraum ab 01.01.2016 bekannt gegeben (Az. IV A 4 – S-1450 / 15 / 10001).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 4 – S-1450 / 15 / 10001 vom 09.06.2015

 
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2016 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 24. April 2012 – IV A 4 – S-1451 / 07 / 10011 – (BStBl I S. 492) angefügte Zuordnungstabelle.

 

Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.

 

Den Anhang mit den ab 01.01.2016 geltenden einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG