Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens

Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen. So der EuGH (Rs. C-176/22).

EuGH, Pressemitteilung vom 17.05.2023 zum Urteil C-176/22 vom 17.05.2023

Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen.

Das vorlegende Gericht darf weiterhin Verfahrenshandlungen – etwa zur Beweiserhebung – vornehmen, die es für erforderlich hält und die es nicht daran hindern, später der Antwort des Gerichtshofs nachzukommen.

Quelle: EuGH

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