Das ArbG Berlin hat den Antrag der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Vereinigung Cockpit könne keine Untersagung von bestimmten Flügen bei der Luftverkehrsgesellschaft Walter mbH ohne Einsatz von Air-Berlin-Cockpitpersonal verlangen (Az. 31 Ga 13855/17).
Einstweilige Verfügung gegen Air Berlin zurückgewiesen
ArbG Berlin, Pressemitteilung vom 24.11.2017 zum Urteil 31 Ga 13855/17 vom 23.11.2017
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Vereinigung Cockpit könne keine Untersagung von bestimmten Flügen bei der Luftverkehrsgesellschaft Walter mbH ohne Einsatz von Air-Berlin-Cockpitpersonal verlangen. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage.
Das Urteil kann mit dem Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.
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