Elektronische Akteneinsicht freigeschaltet: DPMA ermöglicht Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten über das Internet

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab sofort ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.

 

DPMA, Pressemitteilung vom 07.01.2014

 
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 07.01.2014 die elektronische Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten freigeschaltet. Ab jetzt ist es möglich, auch über das Internet Einsicht in Aktenbestandteile zu erhalten.

 

Elektronisch einsehbar sind unter anderem Bescheide, Beschlüsse, Rechercheberichte sowie verfahrensrelevante Eingaben und weitere Aktenbestandteile im PDF-Format. Ein Klick auf den Button „Akteneinsicht“ führt nach Eingabe des Aktenzeichens im kostenfreien Informationsdienst DPMAregister zu den gewünschten Informationen. Zugänglich sind insbesondere alle ab dem 21. Januar 2013 erteilten und veröffentlichten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster sowie alle ab diesem Zeitpunkt eingereichten und bereits veröffentlichten Anmeldungen.

 

„Mit der elektronischen Akteneinsicht bieten wir unseren Kundinnen und Kunden einen innovativen Service, der ihre Arbeit enorm erleichtert“, erklärt Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA. „Wir geben damit die Vorteile der im Jahr 2011 eingeführten elektronischen Aktenführung bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen direkt weiter und senken den Verwaltungsaufwand erheblich.“

 

Es ist nicht länger notwendig, einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen und beim DPMA Auszüge aus den Akten anzufordern, auch wenn dies weiterhin möglich bleibt. Daneben können die Akten weiterhin in den Recherchesälen des DPMA in München, Jena und Berlin eingesehen werden. Urheber- und datenschutzrechtlich geschützte Informationen bleiben wie bislang von der Akteneinsicht ausgenommen.

 

Die Akteneinsicht in Gebrauchsmuster- und Patentakten ist gesetzlich geregelt (§ 31 Patentgesetz, § 8 Gebrauchsmustergesetz). Mit der Verkündung der Patentrechtsnovelle am 24. Oktober 2013 wurden notwendige Rechtsänderungen für die Bereitstellung der elektronischen Akteneinsicht eingeführt.

 

Die elektronische Akteneinsicht ist ein gebührenfreier Service des DPMA.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DPMA.

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Quelle: DATEV eG