Das BMF will mit der Verordnung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen schaffen. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten laut BMF die bisherigen Nachweismöglichkeiten weiter.
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
BMF, Pressemitteilung vom 12.10.2012
Mit der Verordnung sollen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen werden (§ 17a UStDV). Außerdem wird klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten dieser neuen Regelungen die Unternehmer die bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung weiterhin anwenden können, um einen verträglichen Übergang für die Unternehmer auf die neuen Regelungen zu ermöglichen (§ 74a UStDV).
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG