Der BdSt kritisiert die aktuellen Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für ein „Elterngeld Plus“. Es generiere einseitig zusätzliche Lasten für die Steuerzahler, ohne dass bereits umfangreiche familienpolitische Leistungen gekürzt oder abgeschafft würden.
BdSt, Pressemitteilung vom 10.01.2014
Der Bund der Steuerzahler kritisiert die aktuellen Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig für ein „Elterngeld Plus“. Es generiert einseitig zusätzliche Lasten für die Steuerzahler, ohne dass bereits umfangreiche familienpolitische Leistungen gekürzt oder abgeschafft werden. „Bevor neues Steuergeld in die Familienpolitik gepumpt wird, müssen alte Leistungen überprüft werden“, mahnt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.
„Der politische Trend, Eltern immer mehr Staatszuschüsse pauschal zu gewähren, ohne deren soziale Bedürftigkeit im Auge zu haben, verkehrt das Solidarprinzip ins Gegenteil.“
Grundsätzlich ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschenswert. Sie muss aber finanzierbar und praxistauglich sein. Hier ist zu beachten, dass die vom DIW errechneten Bruttokosten für den Bund von bis zu 160 Millionen Euro nur anfangs entstehen würden. Auch das kürzlich eingeführte Betreuungsgeld startete 2013 mit einem Transfervolumen von rund 55 Millionen Euro, wird aber in der vollen Wirkung explosionsartig auf mehr als eine Milliarde Euro im Jahr wachsen. Ebenso werden sich die Ausgaben für das Elterngeld seit seiner Einführung von 1,7 Milliarden auf mehr als fünf Milliarden Euro in diesem Jahr verdreifachen.
„Es ist nicht zu begreifen, dass die Hitparade der Wünsche von SPD und Union ungemindert weiter geht, während gleichzeitig die Neuverschuldung für dieses Jahr angehoben werden muss“, so BdSt-Präsident Holznagel. „Mit dem ‚Elterngeld Plus‘ geht es wieder einmal um Mehrausgaben, ohne dass zugleich über Einsparungen an anderer Stelle gesprochen wird. Geht diese Politik so weiter, sehe ich auf Grund der hohen Schulden für die künftige Generation schwarz.“
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Quelle: DATEV eG