Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ mit einem Partnerschaftsmodus soll der Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit flexibler gestaltet und ausgebaut werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.09.2014
Quelle: hib-Nr. 474/2014
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Bezug von Elterngeld bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit flexibler gestalten und ausbauen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583) zur Einführung des sog. „Elterngeld Plus“ mit einem Partnerschaftsmodus vor. Zudem sollen sich Eltern die Elternzeit insgesamt flexibler einteilen können.
Mit dem Gesetz sollen ab dem 1. Januar 2015 jene Elternpaare unterstützt werden, die sich partnerschaftlich um die Kinderbetreuung kümmern und zugleich über eine Teilzeitbeschäftigung ins Berufsleben zurückkehren wollen. Nach den Plänen der Regierung sollen Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange beziehen können wie das bisherige Elterngeld.
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Quelle: DATEV eG