Energetische Gebäudesanierung: Zuschuss für Beratungen vor Ort ab März 2015

Ab März 2015 erhalten Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss.

 

Bundesregierung, Mitteilung vom 27.02.2015

 
Die Bundesregierung unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit Beratungs- und Förderprogrammen beim effizienteren Umgang mit Energie. Ab März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer für die Energieberatung einen Zuschuss von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten erhalten. Das sind maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

 

Für eine Energiesparberatung vor Ort können Haus- und Wohnungseigentümer ab März 2015 einen Zuschuss erhalten. Damit unterstützt die Bundesregierung den effizienten Umgang mit Energie beim Wohnen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.

———————-

Quelle: DATEV eG