Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz) beschlossen. Das BMAS veröffentlicht dazu einen Überblick.
BMAS, Mitteilung vom 10.03.2016
- Einrichtung einer interaktiven Informationsplattform im Internet für Arbeitgeber zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen;
- Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur besseren Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten.
- Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, um die Versicherungsnummer schneller und sicherer an Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger zu übermitteln;
- Elektronische Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland (A1-Bescheinigung);
- Einführung eines Qualitätsmanagements für die Teile der Software der Sozialversicherungsträger, die im Arbeitgebermeldeverfahren genutzt werden.
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Quelle: DATEV eG