Entlastung von Bürokratie

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie eingebracht, um die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie zu entlasten. U. a. enthält der Gesetzentwurf drei Maßnahmen im Steuerrecht: Reduzierung von Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete, Anhebung der Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte auf 68 Euro und Vereinfachung von Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.05.2015

 

Quelle: hib-Nr. 270/2015
Die Bundesregierung will die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie entlasten und hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/4948) eingebracht. Damit sollen spürbare Entlastungen der Betriebe vorgenommen werden und einzelne Maßnahmen der vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte kurzfristig umgesetzt werden.

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Quelle: DATEV eG