Das BMF hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an die SRM-Verordnung (SRM-Anpassungsgesetz, SRM-AnpG) veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit, bis 27. März 2015 zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
BMF veröffentlicht Referentenentwurf (SRM-Anpassungsgesetz, SRM-AnpG)
BMF, Mitteilung vom 10.03.2015
Im vergangenen Jahr wurden mit dem Gesetz zur Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-Umsetzungsgesetz) Regelungen zur Bankenabwicklung geschaffen. Diese Regelungen müssen im Laufe des Jahres 2015 in einigen Punkten verändert werden, um dem Start des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus mit allen Befugnissen zum 1. Januar 2016 und den zwischenzeitlich ergangenen europäischen Level-II-Vorgaben zur Bankenabgabe Rechnung zu tragen.
Der Gesetzentwurf besteht aus vier Teilen: Anpassung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an die SRM-Verordnung und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus; Anpassung des Restrukturierungsfondsgesetzes an die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe und Regelung zur Verwendung der Bankenabgabe 2011-2014; Ausgestaltung des Kosten- und Umlagerechts für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Änderungen im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz.
Bis Freitag, 27. März 2015, besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen (Bitte per E-Mail an: VIIB3@bmf.bund.de.).
Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an die SRM-Verordnung (SRM-Anpassungsgesetz, SRM-AnpG) finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG