Die Finanzaufsicht über Versicherungen soll dem EU-Recht angepasst und modernisiert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen beschlossen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.10.2014
Quelle: hib-Nr. 535/2014
Die Finanzaufsicht über Versicherungen soll dem EU-Recht angepasst und modernisiert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (18/2956) beschlossen, mit dem die Aufsicht über die Versicherungen gestärkt und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegengewirkt werden soll.
Mit dem Gesetz wird die europäische Solvabilität II-Richtlinie, die die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, betrifft, umgesetzt. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen. Und den Versicherungsnehmern soll die Gewähr gegeben werden, dass Zahlungen bei Fälligkeit auch geleistet werden.
———————-
Quelle: DATEV eG