Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der von den Koalitionsfraktionen am 16. Dezember 2010 verabschiedeten zehn Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht. Mit der Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität und den im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgaben der Deutschen Bundesbank wird die Überwachung der Finanzstabilität konsequent ausgebaut.

 

BMF, Mitteilung vom 02.04.2012

 

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der von den Koalitionsfraktionen am 16. Dezember 2010 verabschiedeten zehn Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht. Mit der Einrichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität und den im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgaben der Deutschen Bundesbank wird die Überwachung der Finanzstabilität konsequent ausgebaut (makroprudenzielle Aufsicht).

Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen u. a. in den Bereichen mikroprudenzielle Bankenaufsicht, Bezahlungsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Beschwerdeverfahren und Verbraucherbeirat bei der BaFin und Zusammensetzung des Verwaltungsrats der BaFin.

Schriftliche Stellungnahmen werden bis zum 11. April 2011 erbeten. Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung läuft unterdessen weiter, mit dem Ziel, den Gesetzentwurf auch im Lichte der öffentlichen Anhörung bis Mitte April zu finalisieren.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG