Entwurf eines Merkblatts zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB

Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Juli 2013 gegeben. Die WPK berichtet.

 

WPK, Mitteilung vom 02.07.2013

 
Die BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zu den Anforderungen an Treuhänder als Verwahrstelle nach § 80 Abs. 3 KAGB veröffentlicht und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 8. Juli 2013 gegeben.

 

Das Merkblatt soll nähere Hinweise zur Tätigkeit als Verwahrstelle für bestimmte geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) geben, die im Rahmen des AIFM-Umsetzungsgesetzes auf Betreiben der WPK unter anderem auch WP/vBP und den entsprechenden Berufsgesellschaften offensteht.

 

Das Gesetz wird voraussichtlich am 22. Juli 2013 in Kraft treten (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 11. Juni 2013).

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Quelle: DATEV eG