Das BMF hat den Ländern und Verbänden am 29.09.2016 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz, 2. FiMaNoG) zur Konsultation zugeleitet.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
BMF, Mitteilung vom 30.09.2016
Zur Umsetzung dieser EU-Regelungen sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen u. a. im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften, da das Gesetz zum Anlass genommen wird, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.
Bis zum 28. Oktober 2016 besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen (Bitte per E-Mail an: VIIB5@bmf.bund.de).
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Referentenentwurf für ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG
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Quelle: DATEV eG