Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte

Das BMF hat den Ländern und Verbänden am 29.09.2016 den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz, 2. FiMaNoG) zur Konsultation zugeleitet.

 

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte

 

BMF, Mitteilung vom 30.09.2016

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. September 2016 den Ländern und Verbänden den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz, 2. FiMaNoG) zur Konsultation zugeleitet. Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz verankert die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung = SFT-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2015/2365) und der Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2016/1011) im nationalen Recht.

 

Zur Umsetzung dieser EU-Regelungen sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen u. a. im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften, da das Gesetz zum Anlass genommen wird, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.

 

Bis zum 28. Oktober 2016 besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen (Bitte per E-Mail an: VIIB5@bmf.bund.de).

 

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Quelle: DATEV eG