Das OVG Niedersachsen entschied, dass die gegenüber einem örtlichen Busunternehmen verfügte Entziehung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen rechtmäßig ist (Az. 7 ME 111/16).
OVG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 28.11.2016 zum Beschluss 7 ME 111/16 vom 23.11.2016
Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhobene Beschwerde des Landkreises Osnabrück hatte vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zum Teil Erfolg.
Der 7. Senat hat zur Begründung seines Beschlusses ausgeführt:
Die Entziehung der Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr begegne schon deshalb keinen Bedenken, weil das Busunternehmen eine solche überhaupt nicht beantragt habe. Es habe nur eine Genehmigung für den innerstaatlichen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz beantragt. Ein schutzwürdiges Interesse des Verkehrsunternehmens daran, von der Entziehung der Gemeinschaftslizenz verschont zu bleiben, sei nicht gegeben. Im Übrigen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, das Ausnutzen einer Gemeinschaftslizenz für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen mit sofortiger Wirkung zu unterbinden, wenn die Gefahr besteht, dass der Verkehrsunternehmer unter Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflichten verkehrsunsichere Fahrzeuge einsetzt. Eine derartige Gefahr sei hier nicht fernliegend. Die an den Fahrzeugen des Busunternehmens festgestellten Mängel seien grundsätzlich seiner Sphäre zuzuordnen und es habe den Einsatz verkehrsunsicherer Fahrzeuge zu vertreten.
Im Übrigen hatte die Beschwerde des Landkreises Osnabrück keinen Erfolg. Soweit das Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten hatte, der Bescheid vom 22. Juli 2016 erfasse nicht die dem Busunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz erteilte Genehmigung für den Betrieb eines innerstaatlichen Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen, hat sich das Oberverwaltungsgericht dieser Begründung angeschlossen.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
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Quelle: DATEV eG