Erbschaftsteuer: Einigung bringt Rechtssicherheit

 

Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten. Dazu hat der BdSt Stellung genommen.

 

Erbschaftsteuer: Einigung bringt Rechtssicherheit

 

Messlatte für steuerbegünstigte Unternehmensübertragungen liegt höher

 

BdSt, Pressemitteilung vom 20.06.2016

 

Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten. Im Ergebnis wird die Messlatte für die steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen höher liegen als bisher. Für kleine Handwerker und Dienstleister, die ein Unternehmen fortführen und somit Arbeitsplätze sichern, wird es bürokratischer: Ursprünglich sollte bereits bei Unternehmen mit mehr als drei Mitarbeitern die Aufzeichnung der Lohnsummen für mehrere Jahre verlangt werden. Jetzt ist diese Schwelle zumindest – wie vom Bund der Steuerzahler gefordert – auf fünf Mitarbeiter hochgesetzt worden. Damit sollen kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bisher galt eine Schwelle von 20 Mitarbeitern, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde. Die aktuell nachverhandelte Stundungsklausel und die Investitionsklausel sind ebenfalls wichtige Bausteine, um die Unternehmensfortführung zu sichern.

 

Hintergrund

 

Eine Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes war aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 notwendig geworden. Das Gericht hatte die Verschonung von Betriebsvermögen grundsätzlich für verfassungsgemäß erachtet, aber die Voraussetzungen für die Verschonungsregeln in Teilen als zu weitgehend beurteilt. Mit dem Gesetzentwurf soll das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an die Vorgaben des Gerichts angepasst werden. Die Regeln sollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

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Quelle: DATEV eG