Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erdgaskraftstoff ist von Seiten der Wirtschaft begrüßt worden. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927) will die Bundesregierung aber die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas und Liquefied Natural Gas bis Ende 2026 verlängern.
Erdgas-Steuerermäßigung zumeist begrüßt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.05.2017
Eigentlich wären die Steuerbegünstigungen für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas Ende des Jahres 2018 ausgelaufen. Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927) will die Bundesregierung aber die Steuerbegünstigung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 verlängern (ab 2024 ist eine sukzessive Absenkung vorgesehen). Die Fraktion Die Linke fordert in einem Änderungsantrag, die Steuerbegünstigung von Autogas (LPG) zu erhalten. LPG könne einen Beitrag zur Verringerung von Luftschadstoffen vor allem im innerstädtischen Bereich leisten. Dieser Forderung der Fraktion die Linke schloss sich der Mineralölwirtschaftsverband in der Anhörung an: „Die kurzfristige Beendigung der steuerlichen Förderung für LPG läuft den gemeinsamen Bemühungen von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern zuwider, die Treibhausgasemissionen im Verkehr zu senken.“ Professor Thomas Heinze (Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes) sagte, durch den Einsatz von Flüssiggas seien 15 bis 20 Prozent Kohlendioxid einsparbar. Es gebe keine Probleme mit Stickoxiden (NOX) bei der Verwendung von LPG. LPG sei ein umweltfreundlicher Kraftstoff. Andreas Stücke (Flüssiggas-Verband) erklärte, mit LPG werde ein Kraftstoff verteuert, der Probleme lösen könne.
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Quelle: DATEV eG