Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Entschädigungssatzung der Stadt Kiel

Das OVG Schleswig-Holstein hat die aktuell geltende Regelung der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Hauptausschusses am 21.09.2017 für unwirksam erklärt (Az. 3 KN 1/16).

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