Das BMF hat das Schreiben zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten überarbeitet (Az. IV C 5 – S-2353 / 14 / 10002).
Dieses BMF-Schreiben ersetzt das Schreiben vom 30.09.2013.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2353 / 14 / 10002 vom 24.10.2014
Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285, BStBl I S. 188) wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht umgestaltet.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bei der Anwendung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer die im Schreiben aufgeführten Grundsätze.
Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG