Erläuterungen der EU-Kommission zu Quick fixes

Die EU-Kommission hat Erläuterungen zu mehrwertsteuerlichen Änderungen, die die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen betreffen (sog. Quick fixes), veröffentlicht.

Die EU-Kommission hat am 20.12.2019 Erläuterungen zu mehrwertsteuerlichen Änderungen, die die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen betreffen (sog. Quick fixes), veröffentlicht. Die Erläuterungen beziehen sich auf folgende Rechtsakte, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind: Richtlinie (EU) 2018/1910 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung […]

Die EU-Kommission hat am 20.12.2019 Erläuterungen zu mehrwertsteuerlichen Änderungen, die die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen betreffen (sog. Quick fixes), veröffentlicht.

Die Erläuterungen beziehen sich auf folgende Rechtsakte, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind:

  • Richtlinie (EU) 2018/1910 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG
    in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912
    zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
  • Verordnung (EU) 2018/1909
    zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 hinsichtlich des Informationsaustauschs zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Konsignationslagerregelungen

Die Erläuterungen zu den “2020 Quick Fixes” sind – in englischer Sprache – hier abrufbar.

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