Erlass einstweiliger Verfügungen gegen Hannover 96 e. V. abgelehnt

Das OLG Celle hat es abgelehnt, Hannover 96 e. V. im einstweiligen Rechtsschutz zu untersagen, einen Antrag auf eine Ausnahme von der sogenannten 50 + 1-Regel nach § 8 der Satzung des DFL Deutsche Fußball-Liga e. V. zu stellen oder Vorgaben für die Stellung eines solchen Antrages zu machen (Az. 16 W 16/17 und 18 W 18/17).

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