Bekämpfung von Steuerbetrug
Ermächtigung zur Einführung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft für Portugal und Rumänien
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1592 ermächtigt Portugal die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für Lieferungen von Kork, Holz, Pinienzapfen und Pinienkernen in der Schale einzuführen. Der Beschluss gilt vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
- Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1593 (zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/676/EU) ermächtigt Rumänien den Durchführungsbeschluss 2013/676/EU bis zum 31.12.2022 im Hinblick auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Holzerzeugnissen zu verlängern.
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