Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

Das BMF hat ein Schreiben zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG veröffentlicht (Az. IV C 7 – S-3224 / 23 / 10001 :001).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3224 / 23 / 10001 :001 vom 27.01.2023

Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023

Das BMF hat ein Schreiben zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG veröffentlicht.

Das BMF-Schreiben gibt gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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