Der vom Hauptfachausschuss verabschiedete Verlautbarungsentwurf widmet sich u. a. der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des neuen Konzepts des highest and best use, der Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten entsprechend der Fair-Value-Hierarchie.
IDW, Stellungnahme vom 22.03.2013
IDW ERS HFA 47 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der Auslegung von IFRS 13 „Fair Value Measurement“. IFRS 13 regelt die Fair-Value-Ermittlung erstmals standardübergreifend. Er enthält neben einer einheitlichen Fair-Value-Definition und einheitlichen Bewertungsvorschriften und Angaben auch weiterführende Anwendungsleitlinien.
Der vom Hauptfachausschuss (HFA) am 13.03.2013 verabschiedete Verlautbarungsentwurf widmet sich u. a. der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des neuen Konzepts des highest and best use, der Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten entsprechend der Fair-Value-Hierarchie. Darüber hinaus werden in einem gesonderten Abschnitt Besonderheiten bei der Ermittlung des Fair Value von Derivaten näher erläutert.
IFRS 13 ist für jährliche Berichtsperioden ab dem 01.01.2013 anzuwenden. Das EU-Endorsement erfolgte im Dezember 2012.
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Quelle: DATEV eG