Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems in geänderter Fassung angenommen. Damit wird eine Reihe von Gesetzen geändert und es werden insgesamt 61 neue Informationspflichten gegenüber europäischen Institutionen eingeführt.
Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 27.10.2011
Auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/7508) hat der Bundestag am 27. Oktober 2011 mit den Stimmen aller Fraktionen das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems (17/6255) in geänderter Fassung angenommen.
Mit dem Gesetz werden folgende Gesetze geändert:
- das Kreditwesengesetz
- das Wertpapierhandelsgesetz
- das Wertpapierprospektgesetz
- das Investmentgesetz
- das Börsengesetz
- das Versicherungsaufsichtsgesetz
- die Gewerbeordnung
- das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz und
- das Geldwäschegesetz
Zudem wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in das europäische Finanzaufsichtssystem eingebunden. Dazu werden insgesamt 61 neue Informationspflichten gegenüber europäischen Institutionen eingeführt. Zu den Informationspflichten gehört unter anderem, dass die Bundesanstalt der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde jede Erteilung sowie jedes Erlöschen beziehungsweise jede Aufhebung einer Erlaubnis für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mitteilen muss.
Quelle: Deutscher Bundestag
———————-