Das BMF macht Regelungen zur Bestimmung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO bei Ehegatten, zur Erstattungsberechtigung und zur Reihenfolge der Anrechnung von Einkommensteuerzahlungen in Nachzahlungsfällen bekannt (IV A 3 – S-0160 / 11 / 10001).
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Quelle: DATEV eG