Erstattungszinsen zur Einkommensteuer nichtsteuerbar

Das FG Münster hatte zu entscheiden, ob im Verlustentstehungsjahr gezahlte Erstattungszinsen einkommensteuerpflichtig sind oder ob ein in das Streitjahr zurückgetragener Verlustabzug entsprechend zu erhöhen ist (Az. 2 K 1947/00 E).

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Quelle: DATEV eG