Erste Informationen zur Strategie Digitaler Binnenmarkt der EU-Kommission bekannt

Die Schaffung eines Digitalen Binnenmarktes ist eine der Prioritäten der EU-Kommission. Mit der offiziellen Veröffentlichung der Strategie zum Digitalen Binnenmarkt durch die EU-Kommission ist im Mai 2015 zu rechnen.

 

Die Schaffung eines Digitalen Binnenmarktes ist eine der Prioritäten der EU-Kommission. Laut der aktuellen Fassung des offiziell erst für Mai 2015 angekündigten Papiers soll die Strategie „Digitaler Binnenmarkt“ auf drei Säulen basieren.

 

Erstens soll der Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen verbessert werden. Hierzu könnten, so die EU-Kommission, eine Vereinfachung und Harmonisierung der Umsatzsteuerregelungen innerhalb der EU beitragen. Eine geplante Maßnahme in diesem Bereich ist die Ausweitung des One-Stop-Shop-Verfahrens auf grenzübergreifende Onlineverkäufe tangibler Produkte. Weiterhin ist die Einführung einer gemeinsamen EU-weiten umsatzsteuerlichen Umsatzschwelle für Fernabsätze von Online-Händlern von Gütern und Dienstleistungen vorgesehen. Eine einzige umsatzsteuerliche Prüfung für grenzübergreifend tätige Unternehmen ist geplant, ebenso wie die Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Import kleiner Lieferungen von Drittlandslieferanten.

 

Die zweite strategische Säule soll optimale Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienstleistungen schaffen.

 

Im Rahmen der dritten strategischen Säule „Schaffung einer digitalen europäischen Wirtschaft und Gesellschaft mit langfristigem Wachstumspotential“ plant die EU-Kommission die Förderung des freien Datenflusses innerhalb der EU, die Beseitigung legislativer und technischer Barrieren, z. B. im Bereich der vertraglichen Haftung von Cloud-Anbietern sowie die Finalisierung der laufenden Reform des EU-Datenschutzrechts.

 

Bei der industriellen Digitalisierung will man insbesondere die Themengebiete Dateneigentümerschaft, Freie Datenflüsse / Datenportabilität (z. B. zwischen Cloud-Anbietern) sowie Interoperabilität vorantreiben. Ein besonderes Augenmerk liegt in der Förderung technischer Standards in den Bereichen Internet der Dinge, Cybersecurity, Big Data und Cloud Computing. Ein Fokus soll auch auf die Interoperabilität von E-Government-Lösungen gelegt werden. Unter dem Stichwort „Inklusive E-Gesellschaft“ plant die EU-Kommission, das europäische Interoperabilitäts-Rahmenwerk (ISA 2) für Öffentliche Dienste verpflichtend zu machen. Weiterhin soll das „Nur Einmal“-Prinzip für häufig genutzte Geschäftsdokumente bei grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen gelten.

 

Weiteres Ziel ist die vollständig elektronische Abwicklung von Beschaffungsprozessen in den Mitgliedstaaten.

 

Mit der offiziellen Veröffentlichung der Strategie zum Digitalen Binnenmarkt durch die EU-Kommission ist am 06.05.2015 zu rechnen.

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Quelle: DATEV eG