Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Erweiterung der Gewerbesteuer-Pflicht abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, alle selbständigen Tätigkeiten sollten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2015
Quelle: hib-Nr. 528/2015
Der Finanzausschuss hat am 14.10.2015 einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/3838) zur Erweiterung der Gewerbesteuer-Pflicht abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, alle selbständigen Tätigkeiten sollten in Zukunft von der Gewerbesteuer erfasst werden. Eine Ausnahme soll es nur für die Land- und Forstwirtschaft geben. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür. Die Fraktion die Linke argumentierte, die Einbeziehung der freien Berufe, die bisher nicht gewerbesteuerpflichtig sind, stärke die Einnahmen der Städte und Gemeinden und werde helfen, die Hebesätze zu stabilisieren. Es müsse durch die Ausweitung der Steuerpflicht nicht zu einer höheren steuerlichen Belastung kommen. Es solle einen angemessenen Freibetrag geben.
Außerdem bleibe bei Einbeziehung in die Gewerbesteuer grundsätzlich die Möglichkeit, Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinde mit der Einkommensteuerschuld zu verrechnen.
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Quelle: DATEV eG